Kirche neu gestalten! Gremienwahlen 2025

Am 8./9. November 2025 finden die Wahlen zum Pfarrgemeinderat und zum Kirchenvorstand statt.

Am 8./9. November 2025 finden die Wahlen zum Pfarrgemeinderat und zum Kirchenvorstand statt. Es können auch außerhalb der Pfarrei Wohnende das aktive Wahlrecht ausüben und das passive Wahlrecht in Anspruch nehmen, wenn sie sich aktiv am Leben der Pfarrei beteiligen. Ein diesbezüglich zu stellender Antrag ist spätestens 5 Monate vor dem Wahltag bei der Pfarrei zu stellen, in der das Wahlrecht begehrt wird. Melden Sie sich per Mail unter St.Franziskus.Bochum-Weitmar@bistum-essen.de bis spätestens 10. Juni! Ein entsprechendes Formular ist auch online zu finden unter www.kirche-neu-gestalten.de
Geben Sie diese Information an andere Aktive gerne weiter! Bei der Wahl zum PGR haben Personen ab 14 Jahre das aktive Wahlrecht, gewählt werden dürfen sie ab 16 Jahre. Den Kirchenvorstand dürfen alle ab 16 Jahren wählen, das passive Wahlrecht haben (fast) alle zwischen 18 und 75 Jahren.